Rechtsprechung
| FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld; Nato-Truppenstatut; US-Streitkraft; NATO; Kinderfreibetrag; Angehöriger; USA; Ausländer; Aufenthaltserlaubnis; Bleiberecht - Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2002, 1313
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 01.02.2007 - 13 K 2402/06
Kein Kindergeldanspruch von Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen
Auch die Beklagte hält im gerichtlichen Verfahren an ihrem außergerichtlichen Vorbringen fest und nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts (3 K 5708/00), mit welcher entschieden worden sei, dass ein US-Bürger, der sich als Angehöriger des zivilen Gefolges in Deutschland aufhalte, auch dann keinen Anspruch auf Kindergeld habe, wenn er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sei.Die beklagte Familienkasse weist zu Recht auf die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 06.06.2002 (3 K 5708/00) hin, in der dies in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden wurde.
- FG Hessen, 06.01.2004 - 3 K 1457/03
Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Ausländer; …
Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, solchen Personengruppen mehr Ansprüche auf staatliche Förderung zuzuerkennen, die dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer angehören als Personengruppen, die sich nur vorübergehend im Staatsgebiet aufhalten (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6. Juni 2002 3 K 5708/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1313 ).
