Rechtsprechung
| FG Hessen, 09.02.2001 - 13 K 1365/00 |
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2001, 623
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01
Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag
Insofern sei dem Hessischen FG (Urteil vom 9. Februar 2001 13 K 1365/00, EFG 2001, 623) zu folgen, wonach § 8 Abs. 3 EStG nicht generell auf zinsverbilligte Darlehen von Kreditinstituten an ihre Mitarbeiter anwendbar sei, sondern nur für Darlehen, die zum Betätigungsbereich des betreffenden Arbeitgebers gehörten. - FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01
Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer …
Der Senat vermag insoweit nicht dem Hessischen Finanzgericht zu folgen, wonach § 8 Abs. 3 EStG nicht generell auf zinsverbilligte Darlehen von Kreditinstituten an ihre Mitarbeiter gelten soll, sondern für Darlehen innerhalb des eigentlichen Betätigungsbereiches des Kreditinstitutes (vgl. Hessisches Finanzgericht Urteil vom 9. Februar 2001 13 K 1365/00, EFG 2001, 623 mit Verweis auf Voßkuhl, DStR 1998, 12; ähnlich Hessisches FG Urteil vom 28. Juni 2000 14 K 447/00 DStRE 2000, 897 zu verbilligten stand-by-Flügen ausschließlich für Arbeitnehmer).Da der Senat somit im Streitfall die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG bejaht, braucht nicht erörtert zu werden, ob der Beklagte an die Entscheidung der Lohnsteuerreferenten des Bundes und der Länder vom 29. Juli 1997 gebunden war (soweit ersichtlich ist diese nicht veröffentlicht, vgl. dazu Hessisches FG Urteil vom 9. Februar 2001 13 K 1365/00, a. a. O., a. E.).
