Rechtsprechung
| FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 518 Abs 1 S 1 BGB, § 518 Abs 2 BGB, § 672 BGB, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 41 Abs 1 S 1 AO
Berücksichtigung von Beträgen, die ein Erbe zur Erfüllung eines vom Erblasser gegebenen formunwirksamen Schenkungsversprechens unter Lebenden aufwendet, als Nachlassverbindlichkeit des Erben - IWW
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbschaftssteuer; Nachlassverbindlichkeit; Schenkungsversprechen; Erfüllung; Erbe - Erfüllung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden durch den Erben als Nachlassverbindlichkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Erbschaftsteuer; Nachlassverbindlichkeiten; Schenkungsversprechen; Erfüllung
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verminderung der Erbschaftssteuer bei zweckgebundener Erbschaft
- t-anwaelte.de (Kurzinformation)
Letzter Wille: Gilt steuerlich auch bei mündlicher Anordnung
- jed.de (Kurzinformation)
Mehr Steuerfreibeträge für die Erben
- capital.de (Kurzinformation)
Der letzte Wille muss nicht immer schriftlich erfolgen
- lto.de (Kurzinformation)
Einlösung eines Schenkungsversprechens unter Lebenden nach Erblassertod ist bei Erbschaftsteuerermittlung als Nachlassverbindlichkeit zu beachten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nachlass - Erbe erfüllt Schenkungsversprechen
Verfahrensgang
- FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1709/06
- BFH, 09.12.2008 - II R 6/09
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