Rechtsprechung
| FG Hessen, 17.01.2011 - 7 K 1648/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Stromsteuergesetz 1999
Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG im Jahr 1999: Qualifizierung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Referenzjahr, Anwendung des § 10 Abs. 2 StromStG i.d.F. 16.12.1999 - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stromsteuergesetz (1999) § 10
Arbeitgeberanteil Rentenversicherung; Ersparnis; Härtefallregelung; produzierendes Gewerbe; Unternehmen; Unternehmensgründungszeitpunkt
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.01.2011 - 7 K 1648/04
- BFH, 23.09.2011 - VII R 15/11
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 06.06.2011 - 7 K 586/04
Stromsteuererstattung nach § 10 StromStG nach handelsrechtlichen …
Der Senat hatte in einem vergleichbar gelagerten Fall (7 K 1648/04) mit Urteil vom 17.01.2011 die Klage abgewiesen, weil die in § 10 Stromsteuergesetz enthaltene Härtefallregelung auf den eingeschränkten begünstigten Kreis der Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgerichtet sei.Für folgenden Zeitabschnitt erfülle die Klägerin nicht die vom Gesetz verlangten Voraussetzungen, weil im Referenzjahr 1998 das Kriterium eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes nicht erfüllt sei (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17.01.2011 in der Sache 7 K 1648/04).
Der Senat hält damit an seiner bereits im Urteil vom 17.01.2011 im Verfahren 7 K 1648/04 vertretenen Rechtsauffassung fest.
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