Rechtsprechung
| FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- stotax-portal.de
, S. 12 (Leitsatz)
§ 13a ErbStG a.F. bei Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchsrechts
- hessen.de (Pressemitteilung)
Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08
- BFH - II R 5/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Betriebsvermögensfreibetrag des § …
Die Aussetzung der Vollziehung endet einen Monat nach Bekanntgabe einer das Klageverfahren 1 K 1507/08 abschließenden Entscheidung.Zwischen den Beteiligten ist in dem vor dem Senat unter der Geschäftsnummer 1 K 1507/08 noch anhängigen Klageverfahren streitig, ob für die Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs der Betriebsvermögensfreibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) insgesamt oder nur für den unbelasteten Anteil beansprucht werden kann.
- FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11
Finanz- und Abgaberecht
Hinsichtlich des Gesichtspunktes des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO sei darauf hinzuweisen, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich an zivilrechtliche Gegebenheiten anknüpfe und nur ausnahmsweise steuerrechtliche Besonderheiten wie z. B. das Institut der Mitunternehmerschaft durch ausdrückliche Überweisung in § 13a Abs. 4 ErbStG a. F. berücksichtigt würden (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.2011 1 K 1507/08, EFG 2012, 721, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 5/12).
