Rechtsprechung
   FG Hessen, 31.10.2005 - 3 K 4281/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 52 Abs 1 GKG, § 42 Abs 5 S 1 GKG, § 62 EStG
    Streitwert für eine Verpflichtungsklage, mit der erstmals die Zahlung von Kindergeld erstrebt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Verpflichtungsklage; Kindergeld

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 140



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Wird zitiert von ...  

  • FG Hamburg, 30.11.2007 - 1 K 266/06  

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren wegen Kindergeld für die

    In einem Verfahren wegen Kindergeld berechnet sich der Streitwert, wenn für die Vergangenheit und Zukunft Kindergeld geltend gemacht wird, gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 GKG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.) und in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 GKG (§ 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GKG a.F.) aus den bis zur Klageerhebung geforderten Kindergeldbeträgen zuzüglich des einfachen Jahresbetrages (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - III S 20/05 - BStBl II 2006, 7; vom 12. Oktober 2005 - III E 3/05 - BFH/NV 2006, 325 und vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00 - BStBl II 2000, 544; anders: Streitwert erst ab Antragstellung - FG Hessen Urteil vom 31.10.2005 - 3 K 4281/04 - EFG 2006, 140 - zutreffend dazu ablehnende Anmerkung Siegert EFG a.a.O.).
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