Rechtsprechung
   FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 8572/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 1391



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Hamburg, 14.03.2006 - VI 373/03  

    Anrechnung ausländischer Steuer auf Kapitalerträge

    Insoweit entspricht es auch allgemeiner Ansicht, dass der zur steuerlichen Schonung eines Sockelvermögens geschaffene Sparer-Freibetrag nicht nur zum Wegfall der Steuerpflicht, sondern auch zum Verlust der Anrechnung führen kann (BFH-Urteil vom 16.05.2001, I R 102/00, BStBl II 2001, 710, 12, FG Köln, Urteil vom 11.07.2002, 7 K 8572/98, EFG 2002, 1391 ).

    Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer - auch fiktiver - kann für den deutschen Fiskus allein zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung - hier aufgrund des zwischen Brasilen und Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens - in Betracht kommen (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 11.07.2002, 7 K 8572/98, EFG 2002, 1391 ).

  • BFH, 03.12.2003 - I S 10/03  

    Beiordnung; Notanwalt

    Dass dem Antragsteller die niederländische und finnische Quellensteuer nicht erstattet wird, ist auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar (s. FG Köln, Urteil vom 11. Juli 2002 7 K 8572/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1391; Wied in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34c EStG Rz. 11; a.A. nur hinsichtlich der im Streitfall nicht eingreifenden Beschränkung der Anrechnung Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., 2003, § 34c Rz. 38).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 332/09  

    Gemeinschaftkonformität des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte wird ein Verstoß gegen EU Recht ebenfalls verneint (FG Köln, Urteil vom 11.07.2002, 7 K 8572/98, EFG 2002, 1391; Hamburg, Beschluss vom 14.03.2006 VI 373/03, Juris Rechtsprechungsdatenbank; vgl. auch Hahn Juris PR 32/2006 Anm. 5).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - 2 K 221/08  

    Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer

    Das Finanzgericht Köln (Urteil vom 11. Juli 2002 Az. 7 K 8572/98, EFG 2002, 1391) habe zwar bestätigt, dass eine Steuerermäßigung gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG nur dann gewährt werde, wenn auf die ausländischen Einkünfte rechnerisch deutsche Einkommensteuer entfalle.
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