Rechtsprechung
   FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04   

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    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an US-Gesellschaft

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Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Besteuerungsrecht - Keine Spontanauskunft "auf Vorrat"

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2005, 78



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 10.05.2005 - I B 218/04  

    Spontanauskunft an Steuerverwaltung der USA

    Diesem Antrag hat das FG stattgegeben; sein Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 78 abgedruckt.
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06  

    Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung im Rahmen des § 208

    Denn die Verletzung der Besitzrechte an ihren Geschäftsräumlichkeiten kann ihrer Natur nach nicht rückgängig gemacht werden (vgl. zur Annahme eines Anordnungsgrundes bei irreversibler Rechtsverletzung - Steuergeheimnis -: Beschlüsse des FG Köln vom 13. Oktober 2004 2 V 4874/04, EFG 2005, 78, 80 und vom 27. April 2005 2 V 1095/05, EFG 2005, 1322 - 1324).
  • FG Köln, 20.12.2006 - 2 V 4096/06  

    Steuergeheimnis - Erteilung einer Spontanauskunft in die USA

    (a) Nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - I B 218/04, BFH/NV 2005, 1503 und vom 13. Januar 2006 - I B 35/05, BFH/NV 2006, 922), welcher der beschließende Senat folgt (a.A. noch FG Köln, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 2 V 4874/04, EFG 2005, 78), kommt es für das Merkmal der "Erforderlichkeit" nicht darauf an, wie ein in Deutschland festgestellter Besteuerungssachverhalt nach US-amerikanischem Recht zu beurteilen ist und unter welchen Voraussetzungen nach jenem Recht ein etwa bestehender Steueranspruch zu verjähren droht.
  • FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05  

    Einstweilige Anordnung gegen Spontanauskunft an die finnische Steuerbehörde

    Nach Auffassung des Senates ist dieses Erfordernis erfüllt; der Senat folgt insoweit seiner vorangegangenen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senates vom 13. Oktober 2004 - 2 V 4874/04, EFG 2005, 78; auf Zulassung Beschwerde eingelegt, Az. BFH I B 218/04).
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