Rechtsprechung
   FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2001, 309



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 17.12.2003 - I R 22/03  

    Gewinntantieme und Verlustvortrag

    Insofern entspricht es der inneren Logik einer Gewinntantieme, den Geschäftsführer wie an den positiven, so auch an den negativen Folgen seiner Tätigkeit zu beteiligen (ebenso FG des Saarlandes, Urteil vom 2. April 1998 1 K 157/97, EFG 1998, 1284, 1285; FG Köln, Urteil vom 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309, 310).

    Die Gefahr, dass durch eine solche zeitliche Gewinnverlagerung die Tantiemeverpflichtung der Gesellschaft ausgeweitet wird, würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nach Möglichkeit ausschließen (ebenso FG Köln, Urteil in EFG 2001, 309, 310).

  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01  

    Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Berechnung einer Gewinntantieme;

    Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen, wenn eine solche Tantieme ohne Berücksichtigung von in den Vorjahren erzielten Verlusten gezahlt wird (FG Saarland, Urteil vom 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792; ebenso FG Köln, Urteil vom 14. September 2000, 13 K 3037/00, EFG 2001, 309 ; FG Hessen, Urteil vom 16. Mai 2000, 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147 ; FG München, Urteil vom 25. Juli 2001, 6 K 4860/99, n.v; offen gelassen von BFH, Beschluss vom 19. Februar 1999 I B 42/98, BFH/NV 1999, 974 ; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 22. Oktober 2002, 6 K 34/01, EFG 2003, 120 ).

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH sagt nach Auffassung des Senats einem fremden Geschäftsführer in aller Regel (zu Ausnahmen vgl. FG Köln, Urteil vom 14. September 2000, 13 K 3037/00, EFG 2001, 309 ) eine Tantieme nur in der Form zu, dass Verluste, für die dieser Geschäftsführer selbst (mit)verantwortlich zeichnet, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindern.

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01  

    Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung eines

    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).
  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01  

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für

    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht