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   FG Köln, 14.11.2006 - 8 K 4710/03   

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2007, 1557
  • EFG 2007, 936



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07  

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist

    Die dagegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 936 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07  

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auch die weiteren Urteile (FG München vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99, insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, und vom 9. Dezember 2003 2 K 1169/02, juris; FG Köln vom 14. November 2006 8 K 4710/03, EFG 2007, 936) betreffen Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer und unterscheiden sich daher in entscheidungserheblicher Weise vom Streitfall.
  • FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11  

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!

    Insoweit wäre zu berücksichtigen, dass die fehlende Gesetzessymmetrie für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen - spätestens nach der Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - weiterhin Thema in der Literatur und in den anhängig gemachten Gerichtsverfahren war (vgl. Urteil des BFH vom 02.09.2008 VIII R 2/07, BStBl. II 2010, 25, vorgehend FG Köln Urteil vom 14.11.2006 8 K 4710/03).
  • FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08  
    Ergänzend verweist der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14.11.2006 (8 K 4710/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 617), wonach Nachzahlungszinsen auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden könnten.
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