Rechtsprechung
| FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 1
Einkommensteuerschulden eines nach Einsetzung des Insolvenzverwalters weiterpraktizierenden Freiberuflers als Masseschulden im Insolvenzverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters ausgeübter selbstständiger Tätigkeit des Schuldners
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10 Die Verbindlichkeit kann zum einen unmittelbar durch den Insolvenzverwalter sachbezogen auf das Insolvenzverfahren begründet worden sein (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris;… Bäuerle in: Braun, InsO, Kommentar, 3. Aufl. 2007, § 55 Rz. 15).
Aus dem gleichen Grund verwaltet der Insolvenzverwalter auch nicht etwa die Insolvenzmasse, wenn er eine (nicht-) selbständige Erwerbstätigkeit des Insolvenzschuldners, bei der dieser lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, duldet (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).
§ 35 InsO definiert ausschließlich den Begriff der Insolvenzmasse; was hingegen zu den Masseverbindlichkeiten zählt, bestimmt § 55 InsO (…BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).
§ 35 Abs. 2 InsO stellt eine korrigierende und nicht nur eine deklaratorische Bestimmung dar (…BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114), die ausnahmsweise eine Gesamtbetrachtung der aus dem Arbeitseinsatz des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten erlaubt (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).
Hieraus folgt auch, dass der Insolvenzschuldner wegen des Entzugs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 Abs. 1 InsO nicht in der Lage ist, Masseverbindlichkeiten zu begründen (Bundestags-Drucksache -- BT-Drucks. -- 16/3227 vom 02.11.2006, 27; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20.01.2010 5 A 2615/08, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht -- ZinsO -- 2010, 917).
Steuerschulden, die allein aufgrund des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft entstehen (so insbesondere bei nichtselbständiger und selbständiger Arbeit) und Einkommensteuerschulden, die durch den Einsatz von Gegenständen der Insolvenzmasse begründet werden, wie dies etwa bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Fall ist, sind nicht miteinander vergleichbar (so im Ergebnis auch FG Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).
- FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (…vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).cc) Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass § 35 InsO, wonach u.a. die Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners unabhängig von der Billigung dieser Tätigkeit zur Insolvenzmasse zählen, nur den Begriff der Insolvenzmasse definiert; ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich - wie für den vorliegenden Streitfall dargelegt - ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. hierzu etwa FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris).
