Rechtsprechung
| FG München, 13.06.2007 - 3 K 4881/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsort der Tätigkeit eines Personalberaters
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Leistungsort für die Tätigkeit eines Personalberaters (hier: Erbringung von sog. Managementberatungsleistungen und Personalberatungsleistungen an ausländische Unternehmer); Erbringung von für gewöhnlich von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Ingenieuren u.s.w. erbrachten Leistungen; Wertung von Leistungen als solche von "Beratern" oder "Beratungsbüros"; Leistungsort für die Tätigkeit eines Personalberaters (§ 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG)
Kurzfassungen/Presse
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei einem Personalberater
Verfahrensgang
- FG München, 13.06.2007 - 3 K 4881/03
- BFH, 18.06.2009 - V R 57/07
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2007, 1991
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 18.06.2009 - V R 34/08
Personalberatung als Beratungsleistung im Sinne des UStG
Dieser erwarte letztlich die Vermittlung eines geeigneten Bewerbers (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2002 IV R 70/00, BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25, und das Urteil des FG München vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991 - Az. des BFH V R 57/07).Das FA beruft sich ohne Erfolg auf das Urteil des BFH in BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25 und auf das Urteil des FG München in EFG 2007, 1991 (Az. des BFH V R 57/07).
Der Auffassung des FG München in seinem (nicht rechtskräftigen) Urteil in EFG 2007, 1991 (Az. des BFH V R 57/07) --auf das sich das FA ferner beruft-- folgt der Senat aus den vorstehenden Gründen nicht.
- FG Düsseldorf, 10.10.2008 - 1 K 1779/06
Ort der Leistung eines andere Unternehmen bei der Besetzung von …
Der Senat teilt insoweit die Auffassung des FG Hamburg, dass diese einzelnen Arbeitsschritte ebenso wie die auch noch nach erfolgter Entscheidung für einen bestimmten Bewerber von der Klägerin erbrachten Leistungselemente (Unterstützung beim Vertragsabschluss und Beratung bei der Integration in das neue Unternehmen) Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses darstellen (FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80;… zustimmend Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3a Rn. 273; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991).Angesichts der divergierenden Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (wie hier: FG Hamburg, Urteil vom 21. August 2007 6 K 253/05, EFG 2008, 80; a. A. FG München, Urteil vom 13. Juni 2007 3 K 4881/03, EFG 2007, 1991) und im Hinblick auf die gegen das Urteil des FG München eingelegte Revision (Az. des BFH V R 57/07) war die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
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