Rechtsprechung
| FG München, 16.10.2002 - 1 K 2247/01 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachholung einer bislang unterlassenen Tariffeststellung; unzutreffende Bezeichnung eines Änderungsbescheids; Einkünftefeststellung als Grundlagenbescheid für die Tariffeststellung nach § 32c EStG; Heilung eines Bekanntgabemangels durch Zustellung der Einspruchsentscheidung nach Ablauf der Feststellungsfrist
Verfahrensgang
- FG München, 16.10.2002 - 1 K 2247/01
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 99/02
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2003, 212
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02
Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen, …
Das diesbezügliche Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg (1 K 2247/01) ist mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren zum Ruhen gebracht worden.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 1 K 2247/01 VG Arnsberg, den Verwaltungsvorgang des Beklagten und die von der Beigeladenen vorgelegten Aufstellungsvorgänge zur Flächennutzungsplanänderung und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.
Davon kann hier jedoch schon deshalb keine Rede sein, weil das beim Verwaltungsgericht Arnsberg anhängige Verfahren auf Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung - 1 K 2247/01 - im Hinblick auf das vorliegende Verfahren zum Ruhen gebracht wurde und bei einem für den Kläger günstigen Ausgang des vorliegenden Verfahrens möglicherweise mit einer Erteilung dieser Genehmigung zu rechnen ist.
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 99/02
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Ergänzungsbescheid
Das Finanzgericht (FG) wies mit Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 2247/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 212) die hiergegen gerichtete Klage als unbegründet ab.
Für Blogger: