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   FG München, 22.04.2002 - 1 K 5481/00   

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    Verfassungskonformität der Neuregelung zur Ergänzung von Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren; Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Ergänzende Darlegung der Ermessenserwägungen i. S. des § 102 S. 2 FGO; Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1996

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 998



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Wird zitiert von ...  

  • FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01  

    Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur

    Zudem ist entsprechend der Vorschrift des § 102 Satz 2 FGO , die ab dem 01.01.2002 auch auf vor diesem Zeitpunkt begonnene Verfahren Anwendung findet (vgl. FG München, Urteil vom 22. April 2002 1 K 5481/00, EFG 2002, 998 ) zu berücksichtigen, dass der Beklagte seine Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf den vom Kläger erst in diesem Verfahren vorgelegten Einkommensteuerbescheid 1998 zulässigerweise vor dem Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens ergänzt hat.
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