Rechtsprechung
| FG München, 24.09.2009 - 11 K 2/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem EDV-Berater und Netzwerkspezialisten - Nachweis einer einem Diplominformatiker entsprechenden Vorbildung durch Arbeitsproben - Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Gutachtens
- BAYERN | RECHT
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 15 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 82 FGO, § 412 Abs 1 ZPO
Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem EDV-Berater und Netzwerkspezialisten - Nachweis einer einem Diplominformatiker entsprechenden Vorbildung durch Arbeitsproben - Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Gutachtens - IWW
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Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem EDV-Berater und Netzwerkspezialisten; Nachweis einer einem Diplominformatiker entsprechenden Vorbildung durch Arbeitsproben; Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Gutachtens
Verfahrensgang
- FG München, 24.09.2009 - 11 K 2/03
- BFH, 26.05.2010 - VIII B 224/09
