Rechtsprechung
| FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
(Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - Gewinnermittlungsart - Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Hinblick auf einen nach § 73 StGB angeordneten Verfall - Darlehensgewährung ist erfolgsneutral)
- BAYERN | RECHT
§ 162 AO, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 5 EStG 2002, § 238 HGB, § 249 HGB, § 73 StGB, § 73a StGB, § 4 Abs 4 EStG 2002
Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - Gewinnermittlungsart - Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Hinblick auf einen nach § 73 StGB angeordneten Verfall - Darlehensgewährung ist erfolgsneutral - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewinnschätzung bei einem Bordellbetrieb und Berücksichtigung einer strafrechtlichen Verfallsanordnung als Verbindlichkeit oder Rückstellung
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz)
Rückstellung nach strafrechtlichem Verfall
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11
Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im …
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 14.01.2004 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, NJW 2004, 2073), des BGH (Urteil vom 16.05.2006 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500) und des FG München (Urteil vom 25.05.2011 13 K 1631/08, juris) sowie Teilen der Literatur (…Fissenewert in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 12 Rz. 153;… Schmieszek in Bordewin/Brandt, EStG, § 12 Rz. 241;… Claßen in Lademann/Söffing, EStG, § 12 Rz. 75) ist der Verfall aber auch unter der Geltung des Bruttoprinzips keine strafähnliche Maßnahme.
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