Rechtsprechung
| FG München, 26.06.2009 - 8 K 1338/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
(Besteuerungszeitpunkt eines geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit Wandeldarlehen - keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden der Höhe eines Aktienbezugs - Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Ermittlungspflicht des Finanzamts)
- BAYERN | RECHT
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 2 Abs 1 Nr 4 EStG 1997, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 8 Abs 1 EStG 1997
Besteuerungszeitpunkt eines geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit Wandeldarlehen - keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden der Höhe eines Aktienbezugs - Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Ermittlungspflicht des Finanzamts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungserheblichkeit neuer Tatsachen; Aktienbezugsrecht als Arbeitslohn; Höhe des Aktienbezugs; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen und Ermittlungspflicht des Finanzamts bei offensichtlich wertmäßig erheblichen Besteuerungstatbeständen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Nachträgliche Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung 1999 wegen des Bekanntwerdens neuer Tatsachen; Anforderungen an die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei an rechtlichen Vorqualifikationen des Finanzamts orientiertem, rechtlich konsequentem Verhalten; Bestehen einer Ermittlungspflicht eines Finanzamts bei offensichtlich wertmäßig erheblichen Besteuerungstatbeständen
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Steueränderung wegen neuer Tatsachen, wenn dem Finanzamt beim Erlass des Bescheides alle grundlegenden Tatsachen bekannt waren
Verfahrensgang
- FG München, 26.06.2009 - 8 K 1338/07
- BFH, 08.12.2011 - VI R 49/09
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.12.2011 - VI R 49/09
Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Ermittlungspflichtverletzung durch …
Das FA beantragt, das Urteil des FG München vom 26. Juni 2009 8 K 1338/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
