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| FG München, 31.10.2007 - 9 K 174/07 |
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Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage; Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen durch Finanzamt an Kirchensteueramt zur Berechnung der persönlichen Steuerpflicht des Ehegatten des Steuerpflichtigen
Verfahrensgang
- FG München, 31.10.2007 - 9 K 174/07
- BFH, 15.07.2008 - I B 217/07
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.07.2008 - I B 217/07
Darlegung der Klärungsfähigkeit bei Nichtzulassungsbeschwerde
Die deshalb erhobene vorbeugende Unterlassungsklage hat das Finanzgericht (FG) München mit Urteil vom 31. Oktober 2007 9 K 174/07 als unbegründet zurückgewiesen. - FG München, 19.04.2007 - 9 V 175/07
Mitteilung der Einkünfte des Ehegatten an Kirchensteueramt bei …
Im unter dem Az. 9 K 174/07 anhängigen Hauptsacheverfahren, über das der Senat noch nicht entschieden hat, beantragt der Antragsteller festzustellen, dass es dem beklagten Finanzamt (dem Finanzamt - FA -) untersagt ist, die Höhe seines Einkommens 2005 auf Grund einer noch durchzuführenden Zusammenveranlagung für die Einkommensteuer 2005 dem evangelisch-lutherischen Kirchensteueramt mitzuteilen.
