Rechtsprechung
   FG Münster, 12.06.2002 - 8 K 3618/01 GrE   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Bindungswirkung der Bedarfswertfeststellung nach § 138 BewG für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Grunderwerbsteuer in Fällen der Anteilsvereinigung nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG - Befugnis des Finanzamts zur Durchführung einer Folgeänderung [§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO]

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 1141



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 20.10.2004 - II R 32/02  

    Verhältnis gesonderter Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 GrEStG zum

    Das FG führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1141 veröffentlichten Urteil aus, die vom Finanzamt Y erlassenen Feststellungsbescheide über die Grundbesitzwerte seien als Grundlagenbescheide für den Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 GrEStG bindend.
  • FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99  

    Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer

    Der Senat hat die Akten des beim 8. Senat des FG Münster anhängigen Verfahrens wegen Grunderwerbsteuer (8 K 3618/01 GrE) beigezogen.
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