Rechtsprechung
| FG Münster, 15.03.2011 - 15 K 3840/08 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze einer gemeinnützigen GmbH i.R.v. Seminaren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze eines gemeinnützigen Zweckbetriebs
- lto.de (Kurzinformation)
Keine ermäßigte Umsatzbesteuerung bei Zweckbetrieb mit über 50% Einnahmen in Wettbewerb zu Unternehmen mit allgemeinem Steuersatz
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des FG Münster vom 15.03.2011, Az.: 15 K 3840/08 U (Anwendung des Regelsteuersatzes auf im Zusammenhang mit steuerbefreiten Seminarumsätzen ...)" von RA/FAStR/StB Dr. Christian Kirchhain, LL.M., original erschienen in: UR 2011, 787 - 792.
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.03.2011 - 15 K 3840/08 U
- BFH, 08.03.2012 - V R 14/11
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08
Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und …
Allein der Umstand, dass der Kl. mit seinem Angebot in Konkurrenz zu den Angeboten primär nicht auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichteter Bildungsträger tritt, gebietet es nicht, auch seine Umsätze steuerfrei zu belassen, wie es auch von Gesetzes wegen nicht geboten ist, alle Leistungen eines Bildungsträgers steuerfrei zu belassen (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 15.03.2011, 15 K 3840/08 U, EFG 2011, 1574, betreffend die Steuerpflicht der im Zusammenhang mit steuerfreien Seminarumsätzen vom Seminarveranstalter an die Seminarteilnehmer erbrachten Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen).
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