Rechtsprechung
| FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlagebeschluss an das BVerfG: Rückwirkende Einbeziehung erst teilfertiger Gebäude in den Spekulationsgewinn durch Gesetzesänderung im StBereinigungsG 1999 verfassungswidrig?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vorliegen eines Gewinns aus gewerblichem Grundstückshandel oder aus Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs nach dem Einkommenssteuerrecht; Auswirkungen einer Nichtveräußerung von mehr als drei Objekten in einem über fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum nach dem Erwerb des ersten veräußerten Objekts; Voraussetzungen für die Überschreitung der Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbetrieb
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Pressemitteilung)
Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwirkende Grundstücksspekulation
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verspekuliert - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen aus Grundstücken
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Frage der Verfassungswidrigkeit rückwirkender Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn?
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05 E
- BVerfG - 2 BvL 21/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 …
Die Rechtsentwicklung der im Streitfall maßgeblichen Vorschrift des § 23 EStG ist vom BFH in dessen Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter I. 1. der Gründe; vgl. auch Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 17. August 2009 10 K 3918/05 E, EFG 2009, 1945) ausführlich dargestellt worden, so dass darauf verwiesen wird. - FG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 10 K 1041/07 Mit Schriftsatz vom 28. Mai 2010 führte die Klägerin insoweit ergänzend aus, dass neben den bereits in der Klagebegründung zitierten Urteilen die Klägerin durch weitere BFH-Urteile vom 1. August 2007 XI R 26/05 DStR 2008, 395 und FG München, Beschluss vom 17. August 2009 10 K 3918/05, EFG 2009, 1943 bestärkt werde.
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