Rechtsprechung
| FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 4826/08 Kg |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch für deutsche Kinder in der Türkei
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von im Ausland lebenden Kindern deutscher Staatsangehöriger; Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes i.S.d. Einkommenssteuergesetzes (EStG) bei eventueller Rückkehr eines Kindes nach Deutschland nach Abschluss der jeweiligen Schulausbildung im Ausland
Wird zitiert von ... (3)
- FG Niedersachsen, 16.06.2010 - 3 K 532/08
Kein Abkommens-Kindergeld nach Art. 31 SozSichAbk Türkei für deutsche …
Deutsche Staatsangehörige sind damit nach dem Wortlaut zwar grundsätzlich durch das SozSichAbk erfasst, Systematik sowie Sinn und Zweck des Abkommens schließen aber aus, dass ein deutscher Staatsangehöriger hiernach Kindergeld für seine im Ausland ansässigen Kinder beanspruchen kann (…so aber ohne weitere Begründung Helmke/Bauer , Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, II. Kommentierung Abkommen, Abk. mit der Türkei Art. 33 Rz. 6; FG Münster v. 17.8.2009 - 2 K 4826/08 Kg, juris; der BFH v. 23.11.2000 - VI R 165/99, BStBl. II 2001, 279 lehnt dagegen einen Kindergeldanspruch in dieser Konstellation ab, ohne überhaupt auf das SozSichAbk einzugehen).Diese Frage wurde bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden und in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie in der Kommentarliteratur unterschiedlich beantwortet (…vgl. Helmke/Bauer , Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, II. Kommentierung Abkommen, Abk. mit der Türkei Art. 33 Rz. 6; FG Münster v. 17.8.2009 - 2 K 4826/08 Kg, juris).
- FG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 4251/09 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (vgl. BFH-Beschlüsse v. 23. April 2009 III S 61/08, juris und v. 28. Januar 2009 III B 41/08, juris; FG Münster, Urteil v. 17. August 2009 2 K 4826/08, juris;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, II. Kommentierung Abkommen, Abk. mit der Türkei Art. 33 Rz. 5 ff.).
- FG Köln, 25.11.2010 - 10 K 4339/07
Inlandswohnsitz des Kindes
Ein Aufenthalt, der keinen Besuchscharakter mehr hat, wird nach der Rechtsprechung des BFH, dieses Senates sowie anderer Finanzgerichte jedenfalls dann angenommen, wenn die Aufenthaltsdauer in Deutschland fünf Monate beträgt (BFH vom 23 11.2000, VI R 165/99, BStBl II 2001, 279 und vom 20.04.2009, III S 33/08 (PKH), juris; BFH vom 28.04.2010 III R 52/09, BFHE 229, 279; FG Köln vom 15.05.2008, 10 K 1610/06, EFG 2008, 1896; FG Münster vom 17.08.2009, 2 K 4826/08 Kg, Juris; FG Nürnberg vom 05.02.2009, 7 K 2123/2007, EFG 2009, 844).
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