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   FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98 F,EW   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99  

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insoweit auf den Inhalt der genannten Schreiben sowie die Akte des Verfahrens 11 K 8350/98 F, EW verwiesen.

    Berücksichtigt man jedoch, daß die KG in vollem Umfang einspruchsbefugt war, die XXX in den die Feststellungsbescheide für die Vorjahre betreffenden Einspruchsverfahren ebenfalls jeweils lediglich für die KG Einspruch eingelegt hatte (vgl. Urteil vom heutigen Tage i.S. 11 K 8350/98 F, EW), die Einspruchsschreiben hinsichtlich der Feststellungsbescheide der Vorjahre im gleichen Zeitraum wie die hier zu beurteilenden Einspruchsschreiben gefertigt wurden und zudem von seiten der XXX zu keinem Zeitpunkt - obwohl zumindest in den nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG mit dem Bekl. geführten Gesprächen genügend Anlaß dazu bestanden hätte - in irgendeiner Weise deutlich gemacht worden ist, daß man die Einsprüche (auch) im Namen des Kl. eingelegt hatte.

    Zum anderen wären im Hinblick auf die von der KG in ihren Bilanzen zum 31.12.1993 und 31.12.1994 vorgenommene Auflösung von in 1992 - und zwar nach der vom Kl. im Verfahren 11 K 8350/98 F, EW vertretenen Auffassung zu Recht - gebildeten Rückstellungen selbst dann, wenn die Klage betreffend die Gewinnfeststellungen 1993 und 1994 in allen streitigen Punkten Erfolg hätte, statt - worauf der Bekl. zutreffend hinweist - der bisher festgestellten Verluste in den Streitjahren 1993 und 1994 Gewinne festzustellen.

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