Rechtsprechung
| FG Münster, 21.09.2007 - 9 K 4007/06 K |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichszahlungen i.S. des § 16 KStG 1977/1999
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei Vereinbarung eines Gewinnabführungsvertrages; Steuerrechtliche Legaldefinition des Begriffs Ausgleichszahlungen; Andere Gestaltungen von Ausgleichszahlungen unabhängig von § 304 Aktiengesetz (AktG); Einnahme aus Kapitalvermögen infolge einer Zahlung aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses einer Kapitalgesellschaft beim Gesellschafter; Geleistete Ausgleichszahlungen als Voraussetzung einer Besteuerung; Zurechnung von Einkommen einer Organgesellschaft
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.09.2007 - 9 K 4007/06 K
- BFH, 04.03.2009 - I R 1/08
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2008, 324
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 04.03.2009 - I R 1/08
Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre mit …
Sein Urteil vom 21. September 2007 9 K 4007/06 K ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 324 abgedruckt. - FG München, 06.06.2008 - 7 K 4752/06
Versteuerung der Ausgleichszahlung der Organgesellschaft an außenstehenden …
Als Ausgleichszahlung i.S.d. § 16 KStG sollen jedoch nach überwiegender Auffassung auch andere als die in § 304 AktG bezeichneten Gestaltungen zu behandeln sein, wenn sie das gleiche wirtschaftliche Ergebnis haben, dem außenstehenden Anteilseigner an Stelle einer Beteiligung am Gewinn der Organgesellschaft einen Ausgleich zu gewähren (…Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 16 Rz. 12; Finanzgericht Münster, Urteil vom 21. September 2007 - 9 K 4007/06 K, EFG 2008, 324 unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1973 - I R 225/71, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1973, 791).
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