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   FG Münster, 24.05.2004 - 9 K 5177/99 K   

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    Betriebsstättenbegriff nach § 12 S. 2 Nr. 8 lit. c AO und Art. 5 DBA-Portugal; Begriff des abhängigen Vertreters i.S.v. § 5 Abs. 5 DBA-Portugal

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2004, 1498



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04  

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1498 abgedruckt.
  • BFH, 03.08.2005 - I R 87/04  

    Ständiger Vertreter i.S. des DBA-Portugal

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1498 abgedruckten Urteil statt.
  • FG Sachsen, 26.02.2009 - 8 K 428/06  

    Pflicht zum Lohnsteuereinbehalt durch ausländische GmbH bei inländischer

    Dass Frau Ta. Geschäftsführerin der Klägerin gewesen sei, stünde dem nicht entgegen (FG Münster, Urteil vom 24. Mai 2004, 9 K 5177/99, EFG 2004, 829; Anmerkung Nr. 32 zu Art. 5 Abs. 5 OECD-Musterabkommen 2003; Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, BD. I Tz. 194 zu Art. 5 OECD-Musterabkommen).

    Jedenfalls für den Streitfall zeigt sich, dass abgesehen davon, dass in § 13 AO 1977 nicht danach differenziert wird, auf welcher Grundlage die natürliche oder juristische Person im Inland Verträge abschließt oder vermittelt bzw. einholt, für die zutreffende Wertung, ob die Klägerin im Inland steuerpflichtig geworden ist, nicht die zivilrechtliche Qualifikation der Bevollmächtigung maßgebend sein kann (so ggf. FG Niedersachsen, Urteil vom 4. Juli 1991 VI 480/89, RIW 1991, 1055), sondern vielmehr auf das intensive Tätigwerden im Inland abzustellen ist (insoweit im Anschluss an FG Münster, Urteil vom 24. Mai 2004 9 K 5177/99 K, EFG 2004, 1498 zu Art. 5 Abs. 5 DBA Portugal; vgl. FG M., Beschluss vom 10. September 1997 7 V 3061 /97, DStRE 1998, 177 sowie Musil in Hübschmann / Hepp / Spitaler (HHHSp), § 13 Rz. 5 a).

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