Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, Sicherheitszuschlag auf den Wert der oberen Bandbreite einer Gehaltsstrukturuntersuchung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 43 Abs 1 GmbHG
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, Sicherheitszuschlag auf den Wert der oberen Bandbreite einer Gehaltsstrukturuntersuchung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Angemessenheit des Arbeitslohns eines GmbH-Geschäftsführers anhand externer Gehaltsstrukturuntersuchungen; Hinzufügung eines 20-%igen Sicherheitszuschlags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Berücksichtigung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Gewinnausschüttungen von zu hohen Lohnkosten; Erstrecken des Bereiches des Angemessenen auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen; Abschluss der zu beurteilenden Gehaltsvereinbarung als maßgebender zeitlicher Bezugspunkt im Rahmen der Gehaltsstrukturuntersuchungen einer Angemessenheitsprüfung; Hinzufügen eines Sicherheitszuschlages von 20% zu dem Wert der Bandbreite von Fremdvergleichswerten
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 14.04.2010 - 8 K 1786/04
VGA wegen unangemessenem Geschäftsführergehalt
Insgesamt kann damit nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung von einer Unangemessenheit der Geschäftsführervergütung im Streitjahr ausgegangen werden (das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hält sogar einen Sicherheitszuschlag von 20 v.H. auf den Wert des oberen Quartils der BBE-Studien nach Branche und Umsatzgröße für geboten, vgl. Urteil vom 14. November 2007 1 K 2/04, zitiert nach Juris).
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