Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 3 K 46/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Rettungssanitäters - Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002
    Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Rettungssanitäters - Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Rettungssanitäters; Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Schifffahrt - Einkommenssteuerrecht - Seenotrettungskreuzer ist keine regelmaßige Arbeitsstatte eines Rettungssanitaters - Dreimonatsfrist fur den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswartstatigkeit

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