Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG (1997) § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1
Sanierungsverpflichtung im Grundstückskaufvertrag; Gegenstand des Erwerbsvorgangs; verdecktes einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00
- BFH, 02.03.2006 - II R 47/04
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2004, 1789
- EFG 2005, 217
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.03.2006 - II R 47/04
GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand
Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 217 veröffentlichten Urteils unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beweisaufnahme aus, nicht nur die Übereignung, sondern auch die Sanierung der Wohnungen sei eine von der personell eng verbundenen Veräußererseite (GbR und L-GmbH) an die Kläger zu erbringende Leistung gewesen.
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