Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/2007 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Anerkennung der in R 38 Abs. 3 LStR 2005 festgelegten Entfernungsgrenze von 30 km für Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen; Regelung der Entfernungspauschale als Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip; Ähnlichkeit von Fahrten zu wechselnden Baustellen mit Dienstreisen
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/2007
- BFH, 30.04.2009 - VI R 45/08
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06
Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von …
Deshalb liegt eine gesonderte Betrachtung von Fahrten zu Tätigkeitsstätten, die näher als 30 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt sind, unter Hinweis auf einen sog. "üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich der Wohnung des Arbeitnehmers" neben der Sache, mit der Folge, dass die Kosten für die tatsächlich gefahrenen km als Werbungskosten absetzbar sind (…Schmidt/Drenseck, EStG 26. Aufl., § 9 Rz. 120; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des FG Nürnberg vom 5. Dezember 2007 3 K 33/2007, sowie Sächsisches FG, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 K 185/06, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 39/07] und FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2007 1 K 25/07, EFG 2007, 1940, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 47/07];… vgl. ferner BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243 für für das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung im Falle einer längerfristigen beruflichen Bildungsmaßnahme).
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