Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/2007   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anerkennung der in R 38 Abs. 3 LStR 2005 festgelegten Entfernungsgrenze von 30 km für Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen; Regelung der Entfernungspauschale als Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip; Ähnlichkeit von Fahrten zu wechselnden Baustellen mit Dienstreisen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06  

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von

    Deshalb liegt eine gesonderte Betrachtung von Fahrten zu Tätigkeitsstätten, die näher als 30 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt sind, unter Hinweis auf einen sog. "üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich der Wohnung des Arbeitnehmers" neben der Sache, mit der Folge, dass die Kosten für die tatsächlich gefahrenen km als Werbungskosten absetzbar sind (Schmidt/Drenseck, EStG 26. Aufl., § 9 Rz. 120; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des FG Nürnberg vom 5. Dezember 2007 3 K 33/2007, sowie Sächsisches FG, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 K 185/06, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 39/07] und FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2007 1 K 25/07, EFG 2007, 1940, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 47/07]; vgl. ferner BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243 für für das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung im Falle einer längerfristigen beruflichen Bildungsmaßnahme).
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