Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/2007 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für Künstler und Sportler
- BAYERN | RECHT
§ 3a Abs 2 Nr 3 Buchst a UStG 2005, § 3b Abs 1 UStG 2005, § 3a Abs 1 S 1 UStG 2005, Art 9 Abs 2 Buchst b EWGRL 388/77, § 3a Abs 4 Nr 11 UStG 2005, Art 9 Abs 2 Buchst c EWGRL 388/77
Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für Künstler und Sportler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Leistung von Chauffeur-Diensten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Chauffeurservice, Veranstaltungsservice, Künstlermanagement und Außenhandelsberatung als von einem Unternehmen ausgeübte Tätigkeit; Umsatzsteuerpflichtigkeit des Chauffierens unter Berücksichtigung des Zusammenhangs mit einem Veranstaltungsservice; Zugrundelegung des internationalen Tourgeschäfts bei der Abrechnung der Fahrdienste als "Driving-Service"
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/2007
- BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
- BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
Wird zitiert von ...
- BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
Die Antragstellerin, eine GmbH, hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 17. März 2009 (2 K 1474/2007) Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt (Az.: V B 63/09) und im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) mit Bescheid vom 18. August 2009 eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur gegen Sicherheitsleistung gewährte, AdV ohne Sicherheitsleistung beantragt.Auch wenn der Senat mit Beschluss vom 10. Februar 2010 die Revision gegen das Urteil des FG Nürnberg vom 17. März 2009 (2 K 1474/2007) zugelassen hat, folgt hieraus noch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Antragstellerin im Revisionsverfahren obsiegen wird.
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