Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Überlassung einer Eigentumswohnung als steuerpflichtige Zuwendung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung von Schenkungssteuer durch das Finanzamt (FA); Ausschluss einer Bereicherung des Zuwendungsempfängers bei Übernahme von Grundschulden lediglich in dinglicher Haftung; Anforderungen an die Unentgeltlichkeit einer Zuwendung; Übernahme einer lediglich dinglichen Belastung durch eine Grundschuld als noch keine Gegenleistung oder schenkungssteuerlich zu berücksichtigende Belastung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nachlass - Dingliche Haftung kein Abzugsposten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2007, 1185



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07  

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    Vielmehr ist die Grundstücksschenkung bereits ausgeführt, wenn der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan hat und die Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt wird, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen (BFH vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 8. Februar 2000 II 9/98, BFH/NV 2000, 1095, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 870; FG Nürnberg vom 26. April 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, DStRE 2008, 102); das heißt wenn die Auflassung gemäß § 925 BGB in gehöriger Form beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch gemäß § 19 Grundbuchordnung (GBO) bewilligt hat (vgl. BFH vom 12. Januar 2006 II B 66/05, BFH/NV 2006, 947; vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214, BStBl II 1991, 320); das heißt hier am 23. Mai 2005 (oben A II 1) und nicht - wie die Klägerin (ohne Erläuterung) vorträgt - erst am 2. Juli 2005.

    Die Übernahme einer Grundschuldverbindlichkeit stellt keine Gegenleistung dar und lässt den Charakter der reinen Schenkung unberührt, solange lediglich die dingliche Haftung übernommen wird (FG Nürnberg vom 26. April 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, DStRE 2007, 275; FG Rheinland-Pfalz vom 16. September 1999 4 K 3023/98, [...] m.w.N.) oder solange der Schenker die Verbindlichkeiten weiter zu bedienen hat oder bedient (vgl. FG Hamburg vom 5. März 2009 3 K 211/08, 3 K 210/08, 3 K 176/08, 3 K 175/08, bisher n. v.; Oberlandesgericht --OLG-- Düsseldorf vom 28. August 2007 23 U 146/06, OLGReport --OLGR-- 2008, 162).

  • FG Münster, 18.05.2011 - 3 K 1003/08  

    Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

    Dass der Kläger die dingliche Haftung für dies Schuldverpflichtungen übernommen hat, führt lediglich dazu, dass der Inhaber und Gläubiger der Grundschuld gegen den Eigentümer des Grundstücks einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen ihres Betrags hat, er erhält aber keinen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegenüber dem Grundstückseigentümer (§§ 1192, 1147 BGB; vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2007 4 K 177/07, EFG 2007, 1185, rechtskräftig, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14.07.1952 IV ZR 28/52, BFHZ 7, 123, 126 und Palandt, BGB, 65. Auflage, § 1191 Rz. 1).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht