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   FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 18/03   

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    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens doppelstöckiger Personengesellschaften - Feststellungsverjährung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04  

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der

    Die Anträge sind in der mündlichen Verhandlung vom 17.02.2005 durch Beschlüsse des Senats als unzulässig und - soweit der Antrag die Ablehnung des Richters am Finanzgericht wegen des Verhaltens in den Verfahren IV 13/2003, IV 14/2003, IV 18/2003 und IV 19/2003 betroffen hat - als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Mit der im Wesentlichen selben Begründung wiederum gestellte Ablehnungsanträge gegen die Richter und sind vom Senat in den nachfolgenden Klageverfahren der A KG IV 13/2003, IV 14/2003, IV 18/2003 und IV 19/2003, in denen jeweils der Kläger beigeladen war, ebenfalls abgelehnt worden; wegen der in diesem Verfahren ergangenen Senatsurteile sind Nichtzulassungsbeschwerden unter den Aktenzeichen II B 141-144/04 eingelegt worden.

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