Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 01.12.2005 - 11 K 127/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Über die Einlage hinausgehendes Aufgeld aus der Auflösung einer stillen Gesellschaft nicht immer Einnahme aus Kapitalvermögen
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Über die Einlage hinausgehendes Aufgeld aus der Auflösung einer stillen Gesellschaft nicht immer Einnahme aus Kapitalvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kapitalvermögen; Mehrbetrag aus Rückzahlung stiller Einlage; Besonderes Entgelt - Mehrbetrag aus der Rückzahlung einer stillen Einlage gehört nicht immer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09
Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen als steuerpflichtige …
Soweit das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 1. Dezember 2005 11 K 127/03 (DStRE 2006, 1517; rkr.) dies in Bezug auf Abfindungen im Zusammenhang mit der Beendigung einer typisch stillen Gesellschaft anders beurteilt hat, folgt der Senat dem nicht.
Sie betreiben juristische Internetseiten?