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   FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11   

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FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11 (https://dejure.org/2012,319)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2012 - 4 K 211/11 (https://dejure.org/2012,319)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 4 K 211/11 (https://dejure.org/2012,319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG
    Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten zur Fachhochschule als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 498
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Zur Begründung verwiesen sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. April 2008 (VI R 66/05 , BFHE 221, 35, BStBl. II 2008, 825), in dem der BFH eine vierjährige Bildungsmaßnahme eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers noch als vorübergehend bewertet und die Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen zum Abzug zugelassen habe.

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem von der Klägerin genannten BFH-Urteil in BFHE 221, 35, [BFH 10.04.2008 - VI R 66/05] BStBl. II 2008, 825.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 221, 35, [BFH 10.04.2008 - VI R 66/05] BStBl. II 2008, 825 entschieden, dass die Ausbildungsstätte nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, wenn ein Arbeitnehmer neben seiner Vollbeschäftigung mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine zeitlich befristete Bildungsmaßnahme an einem anderen Ort absolviert.

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Schließlich steht die Behandlung der Fachhochschule als Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG auch nicht in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/09 (BFH/NV 2011, 1764, HFR 2011, 1110), wonach ein Arbeitnehmer - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann.

    Die dem Urteil zugrunde liegende Erwägung, dass der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen kann und dieser nur insoweit auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1764, HFR 2011, 1110, unter II. 1. d), legt es zwar nahe, diesen Grundsatz auch auf die Bestimmung der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG zu übertragen.

    Deren Bestimmung hängt davon ab, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat und welches konkrete Gewicht diesen Tätigkeiten zukommt (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1764, HFR 2011, 1110, unter II. 1. e).

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Aus dem Wesen der regelmäßigen Arbeitsstätte als ortgebundener Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit habe der BFH in seinem Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09 (BFH/NV 2011, 1761) den Schluss gezogen, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne.
  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit und eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist im Unterschied zu dem Betriebsstättenbegriff des § 12 AO nicht erforderlich ( BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 IV R 55/88 , BFHE 157, 562, BStBl. II 1990, 23; vom 19. September 1990 X R 110/88 , BFHE 162, 82, BStBl. II 1991, 208; vom 18. September 1991 XI R 34/90 , BFHE 165, 411, BStBl. II 1992, 90).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 190/97

    Fortbildung einer Krankenschwester zur Lehrerin für Pflegeberufe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Zur Begründung führte es aus: Eine Bildungseinrichtung - wie im Streitfall die Fachhochschule - sei als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht werde (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 22. März 2003 VI R 190/97, BFHE 201, 111, BStBl. II 2004, 886).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 34/90

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit eines Händlers auf Jahr-

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit und eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist im Unterschied zu dem Betriebsstättenbegriff des § 12 AO nicht erforderlich ( BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 IV R 55/88 , BFHE 157, 562, BStBl. II 1990, 23; vom 19. September 1990 X R 110/88 , BFHE 162, 82, BStBl. II 1991, 208; vom 18. September 1991 XI R 34/90 , BFHE 165, 411, BStBl. II 1992, 90).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Dies folgt zum einen daraus, dass Räumlichkeiten, die - wie das Zeichenbüro der Klägerin - einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses des Steuerpflichtigen bilden, ungeachtet ihrer Lage und Beschaffenheit im Einzelfall dem privaten Bereich zuzuordnen und damit nicht als Betriebsstätte im wegekostenrechtlichen Sinne anzusehen sind (ständige Rechtsprechung des BFH: Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, [BFH 16.02.1994 - XI R 52/91] BStBl. II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 6. Juli 2005 XI R 47/04 , BFH/NV 2006, 43; Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05 , BFH/NV 2006, 739; Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09 , BFHE 231, 127, BStBl. II 2011, 354).
  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Dies folgt zum einen daraus, dass Räumlichkeiten, die - wie das Zeichenbüro der Klägerin - einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses des Steuerpflichtigen bilden, ungeachtet ihrer Lage und Beschaffenheit im Einzelfall dem privaten Bereich zuzuordnen und damit nicht als Betriebsstätte im wegekostenrechtlichen Sinne anzusehen sind (ständige Rechtsprechung des BFH: Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, [BFH 16.02.1994 - XI R 52/91] BStBl. II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 6. Juli 2005 XI R 47/04 , BFH/NV 2006, 43; Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05 , BFH/NV 2006, 739; Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09 , BFHE 231, 127, BStBl. II 2011, 354).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 47/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Dies folgt zum einen daraus, dass Räumlichkeiten, die - wie das Zeichenbüro der Klägerin - einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses des Steuerpflichtigen bilden, ungeachtet ihrer Lage und Beschaffenheit im Einzelfall dem privaten Bereich zuzuordnen und damit nicht als Betriebsstätte im wegekostenrechtlichen Sinne anzusehen sind (ständige Rechtsprechung des BFH: Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, [BFH 16.02.1994 - XI R 52/91] BStBl. II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 6. Juli 2005 XI R 47/04 , BFH/NV 2006, 43; Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05 , BFH/NV 2006, 739; Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09 , BFHE 231, 127, BStBl. II 2011, 354).
  • BFH, 12.01.2006 - VI B 61/05

    Fahrten vom häuslichen Büro im EFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11
    Dies folgt zum einen daraus, dass Räumlichkeiten, die - wie das Zeichenbüro der Klägerin - einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses des Steuerpflichtigen bilden, ungeachtet ihrer Lage und Beschaffenheit im Einzelfall dem privaten Bereich zuzuordnen und damit nicht als Betriebsstätte im wegekostenrechtlichen Sinne anzusehen sind (ständige Rechtsprechung des BFH: Urteile vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, [BFH 16.02.1994 - XI R 52/91] BStBl. II 1994, 468; vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; vom 6. Juli 2005 XI R 47/04 , BFH/NV 2006, 43; Beschluss vom 12. Januar 2006 VI B 61/05 , BFH/NV 2006, 739; Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09 , BFHE 231, 127, BStBl. II 2011, 354).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09

    Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
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