Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.04.2001 - 3 K 415/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuerfreistellung des Arbeitsentgelts geringfügig Beschäftigter im Veranlagungszeitraum 1999

  • Finanzgericht Niedersachsen
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerfreistellung des Arbeitsentgelts geringfügig Beschäftigter im Veranlagungszeitraum 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 39
    Summe der anderen Einkünfte; Veranlagungszeitraum; Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse - Positive Summe der anderen Einkünfte i.S.v. § 3 Nr. 39 EStG

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2001, 1022



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 17.02.2003 - VI B 136/02  

    Geringfügige Beschäftigung, Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 39 EStG

    Wie bereits im BFH-Beschluss in BFHE 199, 102, BStBl II 2002, 361 ausgeführt wurde (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 28. März 2001 13 K 6042/00 E, EFG 2001, 1022; Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. April 2001 3 K 415/00, EFG 2001, 1022, und Hessisches FG, Urteil vom 19. April 2002 6 K 1029/02, EFG 2002, 1017), ist ungeachtet der sonst mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse verfolgten Ziele die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG davon abhängig gemacht worden, dass die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht positiv ist.
  • FG Köln, 29.08.2002 - 6 K 1420/01  

    Lohnsteuer - Steuerfalle bei Wechsel aus 630-Mark-Job

    Das Gesetz sieht keine Ausnahme für solche Einkünfte vor, die - wie im Streitfall - im Anschluss an eine geringfügige Beschäftigung i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vom bisherigen Arbeitgeber für eine nicht begünstigte Beschäftigung zugewendet werden (BFH-Beschluß vom 26. März 2002 VI B 1/O2, BFH/NV 2002, 864; FG Münster vom 21.11.2001, EFG 2002, 310; Niedersächsisches FG vom 4.4.2001, EFG 2001, 1022).
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