Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Aufteilung der Vorsteuerung aus Mieten für einen Spielhallenbetrieb bei steuerfreien Geldspielautomatenumsätzen und steuerpflichtigen Unterhaltungsgeräten - Ermittlung des Umsatzsteuerschlüssels gem. § 15 Abs. 4 UStG - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage)

  • Finanzgericht Niedersachsen
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufteilung der Vorsteuerung aus Mieten für einen Spielhallenbetrieb bei steuerfreien Geldspielautomatenumsätzen und steuerpflichtigen Unterhaltungsgeräten - Ermittlung des Umsatzsteuerschlüssels gem. § 15 Abs. 4 UStG - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 4
    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle mit Geldspielgeräten und anderen Unterhaltungsgeräten




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Wird zitiert von ... (5)  

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06  

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

    Diese Schätzungsmethoden müssen nur für sich gesehen jeweils sachgerecht sein (wie hier auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454).

    Die von dem Niedersächsischen Finanzgericht geäußerten Bedenken gegen die Anwendung des Umsatzschlüssels auf Spielhallenbetriebe (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454), greifen bei dieser Sachlage - wie letztlich auch das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat - nicht durch.

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10  

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

    bb) Im Streitfall ist die von der Klägerin begehrte Vorsteueraufteilung nach Gerätestandflächen - entsprechend dem Urteil des FG und entgegen dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 4. Mai 2010 16 K 329/07 (EFG 2010, 1939) - nicht hinreichend objektiv nachprüfbar und daher nicht sachgerecht.
  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06  

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

    Die von dem Niedersächsischen Finanzgericht geäußerten Bedenken gegen die Anwendung des Umsatzschlüssels auf Spielhallenbetriebe (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454), greifen bei dieser Sachlage - wie letztlich auch das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat - nicht durch.
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  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06  

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

    Die von dem Niedersächsischen Finanzgericht geäußerten Bedenken gegen die Anwendung des Umsatzschlüssels auf Spielhallenbetriebe (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454), greifen bei dieser Sachlage - wie letztlich auch das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat - nicht durch.
  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06  

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

    Die von dem Niedersächsischen Finanzgericht geäußerten Bedenken gegen die Anwendung des Umsatzschlüssels auf Spielhallenbetriebe (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454), greifen bei dieser Sachlage - wie letztlich auch das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat - nicht durch.
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