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   FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05   

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    Umsatzsteuer; Bestandskraft; Änderung; Emmott'sche Fristenhemmung; Erstattung - Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide unter Berufung auf die sog. Emmott'sche Fristenhemmung

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 295



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05  

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. (gemeint wohl 9.) November 2005 5 K 249/05 sowie die Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2005 aufzuheben und --unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus gewerblichen Geldgewinnspielgeräten-- die Umsatzsteuer für das Jahr 1993 unter Abänderung der Umsatzsteuerfestsetzung vom 16. September 1994/6. Oktober 1994 auf ... DM festzusetzen,.
  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09  

    Nachträgliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage für Immobilie im

    (c) Diese Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung stehender Steuerbescheide dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604.; ebenso Lohse, Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-338/91 - Steenhorst-Neerings, IStR 1994, 127).

    Im Ergebnis verstößt weder gegen den Grundsatz der Effektivität noch der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine erstmalige Festsetzung einer Steuervergünstigung dann versagt, wenn nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (ähnlich Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2005 - 5 K 249/05, EFG 2006, 295; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Februar 2005 - 9 K 198/02, IStR 2005, 604).

  • FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09  

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden

    Dabei dürfen diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als diejenigen nur nationales Recht betreffenden Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die nationalen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (Urteil des Niedersächsischen FG vom 09.11.2005 5 K 249/05, EFG 2006, 295).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 82/09  

    Keine Änderung europarechtswidriger, bestandskräftiger Bescheide

    Zugleich beantragte sie das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung zweier Musterverfahren (BFH V R 28/05 und FG Niedersachsen 5 K 249/05).
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