Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Steuerbegünstigung auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen Gesellschaftsanteils
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Steuerbegünstigung auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen Gesellschaftsanteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begünstigte Teilanteilsveräußerung; Wesentliche Betriebsgrundlagen - Begünstigte Anteilsveräußerung an einer Rechtsanwaltssozietät nur bei Anteilsübertragung am Sonderbetriebsvermögen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Feststellungsbescheid 1997
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2007, 1763
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
Danach sei (nur) ein Betriebsgrundstück, das für das Betriebsunternehmen keine oder nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung habe, keine wesentliche Betriebsgrundlage; ferner Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Juli 2007 11 K 472/04 (EFG 2007, 1763 zum Gebäudeteil, in dem eine Rechtsanwaltssozietät betrieben wurde); die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgenommen und das Verfahren durch BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 XI B 101/07 (nicht veröffentlicht) eingestellt (zum maßgebenden Zeitpunkt s. ferner BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412;… Pahlke/Koenig, a.a.O., § 176 Rz 37). - FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten …
40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.07.2007 11 K 472/04, EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln, Urteil vom 11.10.2002 11 K 1111/96, EFG 2003, 473;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879) als nicht unerheblich angesehen worden. - FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines …
40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2007, 11 K 472/04 EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln Urteil vom 11.10.2002 EFG 2003, 473) als nicht unerheblich angesehen worden.
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