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   FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begünstigte Teilanteilsveräußerung; Wesentliche Betriebsgrundlagen - Begünstigte Anteilsveräußerung an einer Rechtsanwaltssozietät nur bei Anteilsübertragung am Sonderbetriebsvermögen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Feststellungsbescheid 1997

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2007, 1763



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05  

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

    Danach sei (nur) ein Betriebsgrundstück, das für das Betriebsunternehmen keine oder nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung habe, keine wesentliche Betriebsgrundlage; ferner Urteil des Niedersächsischen FG vom 12. Juli 2007 11 K 472/04 (EFG 2007, 1763 zum Gebäudeteil, in dem eine Rechtsanwaltssozietät betrieben wurde); die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgenommen und das Verfahren durch BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 XI B 101/07 (nicht veröffentlicht) eingestellt (zum maßgebenden Zeitpunkt s. ferner BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412; Pahlke/Koenig, a.a.O., § 176 Rz 37).
  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07  

    Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten

    40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.07.2007 11 K 472/04, EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln, Urteil vom 11.10.2002 11 K 1111/96, EFG 2003, 473; bestätigt durch BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879) als nicht unerheblich angesehen worden.
  • FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04  

    Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines

    40.000 DM (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juli 2007, 11 K 472/04 EFG 2007, 1763) und von knapp 80.000 DM (FG Köln Urteil vom 11.10.2002 EFG 2003, 473) als nicht unerheblich angesehen worden.
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