Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich des Mehrergebnisses erstmals gebildeten "Ansparabschreibung" nach § 7g EStG)

  • Finanzgericht Niedersachsen
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich des Mehrergebnisses erstmals gebildeten "Ansparabschreibung" nach § 7g EStG

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparabschreibung; Buchführung; Gewinnermittlung; Eigenbeleg - Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich des Mehrergebnisses erstmals gebildeten Ansparabschreibung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2006, 36



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 27.06.2006 - X B 48/06  

    Zulassung der Revision wegen Divergenz

    Auch liege eine Divergenz zu dem Urteil des FG Niedersachsen vom 13. April 2005 2 K 24/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 36) vor.

    Auch die behauptete Divergenz zu dem Urteil des FG Niedersachsen in EFG 2006, 36 liegt nicht vor.

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05  

    Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 13. April 2005 2 K 24/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 36 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04  

    Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich

    Verweis auf Parallelverfahren: Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.04.2005, 2 K 24/04.
  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05  

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

    Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784.
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