Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 15.06.2011 - 3 V 125/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollziehung: Splitting für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Wird zitiert von ... (7)
- FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11
Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!
Er schließt sich insoweit im Ergebnis den ernstlichen Bedenken anderer Gerichte an, wonach die Ungleichbehandlung von verpartnerten Steuerpflichtigen im Vergleich zu verheirateten Steuerpflichtigen in Bezug auf die Zusammenveranlagung und den vorherigen Lohnsteuerabzug anhand von entsprechenden Steuerklassenkombinationen wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig seien könnte (vgl. zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.11.2010, 10 V 309/10, DStRE 2011, 675; zu Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 01.12.2010, 13 V 239/10, Juris; zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 15.06.2011, 3 V 125/11, Juris; vgl. zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, FG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2011, 3 V 868/11, Juris; zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, FG Baden Württemberg, Beschluss vom 12.09.2011, 3 V 2820/11; zu Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, FG Köln, Beschluss vom 07.12.2011, 4 V 2831/11).Demgegenüber werden die Bestimmungen, welche die Rechte und Pflichten von Ehegatten regeln, heterosexuellen Menschen betreffen (BVerfG, 21.07.2010, 1 BvR 611/07, BVerfGE 126, 400; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 15.06.2011, 3 V 125/11, Juris).
Da die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Hinblick auf die Zusammenveranlagung und den vorhergehenden Lohnsteuerabzug anhand von Steuerklassen im Einkommensteuerrecht letztlich in Anknüpfung an die sexueller Orientierung erfolgt, bedarf es hinreichend gewichtiger Unterschiede zwischen diesen beiden Formen einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09.11.2010, 10 V 309/10, DStRE 2011, 675; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 15.06.2011, 3 V 125/11, Juris).
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
Die Beurteilung des Senats entspricht demgegenüber einer Vielzahl von finanzgerichtlichen Beschlüssen, die nach der Entscheidung des BVerfG ergangen sind (vgl. u. a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.09.2011, 3 V 2820/11, FG Nürnberg Beschluss vom 16.08.2011, 3 V 868/11, FG Niedersachsen, Beschlüsse vom 15.06.2011, 3 V 125/11, vom 1.12.2010, 13 V 239/10 und 09.11.2010, 10 V 309/10).Es kann nicht vorausgesagt werden, ob das BVerfG den Ausschluss von Lebenspartnerschaften von der Gewährung des Splittingtarifs - sollte es diesen für verfassungswidrig halten - lediglich mit befristeter Fortgeltungsanordnung mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt (vgl. hierzu auch Niedersächsischen FG Beschluss vom 15.06.2011 3 V 125/11 unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG vom 9.12.2008, 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 2, BVerfGE 122, 210, BFH/NV 2009, 338 zur steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …und vom 6.7.2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767 zu Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, in denen das BVerfG die entscheidungserheblichen Regelungen jeweils wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG rückwirkend außer Kraft gesetzt hat).
- BFH, 05.03.2012 - III B 6/12
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit …
Im Hinblick auf diesen Rechtssatz ist in finanzgerichtlichen Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz eine einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bejaht worden (Beschlüsse des FG Nürnberg vom 16. August 2011 3 V 868/11, EFG 2011, 2165; des Niedersächsischen FG vom 9. November 2010 10 V 309/10, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2011, 675; vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, juris; vom 15. Juni 2011 3 V 125/11, juris; des FG Baden-Württemberg vom 16. Mai 2011 9 V 1339/11, juris; in EFG 2012, 66; vom 2. Dezember 2011 3 V 3699/11, juris).
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
Die einkommensteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im Hinblick auf die Anwendung des sog. "Ehegatten-Splittings" verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (so auch bereits Niedersächsisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 3 V 125/11, juris; vom 9. November 2010 10 V 309/10, DStRE 2011, 675, und vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, juris). - FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
Der 3. Senat des Niedersächsischen FG hat durch Beschluss vom 15. Juni 2011 3 V 125/11 (juris) in einem vergleichbaren Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zugelassen (Aktenzeichen des BFH: III B 134/11). - FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12 Da die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Hinblick auf die Zusammenveranlagung und den vorhergehenden Lohnsteuerabzug anhand von Steuerklassen im Einkommensteuerrecht letztlich in Anknüpfung an die sexueller Orientierung erfolgt, bedarf es hinreichend gewichtiger Unterschiede zwischen diesen beiden Formen einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09. November 2010, 10 V 309/10, DStRE 2011, 675; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 15. Juni 2011, 3 V 125/11, juris).
- FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 7 V 56/11
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Änderung der Steuerklasse) - (Aussetzung …
Der 3. Senat des Niedersächsischen FG hat durch Beschluss vom 15. Juni 2011 3 V 125/11 (juris) Aussetzung der Vollziehung gewährt und die Beschwerde zugelassen (Aktenzeichen des BFH: III B 134/11).
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