Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 391/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Anfechtung der Kapitalertragsteueranmeldung durch Steuerpflichtigen wegen Überprüfung der EG-Rechtmäßigkeit des § 18a Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AuslInvestmG - Unwirksamkeit einer Kapitalertragsteueranmeldung nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids)

  • Finanzgericht Niedersachsen
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anfechtung der Kapitalertragsteueranmeldung durch Steuerpflichtigen wegen Überprüfung der EG-Rechtmäßigkeit des § 18a Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AuslInvestmG - Unwirksamkeit einer Kapitalertragsteueranmeldung nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalertragsteueranmeldung - Keine Überprüfung der Vereinbarkeit des § 18a Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AuslInvestmG mit höherrangigem Recht auf die Anfechtungsklage des Gläubigers der Kapitalerträge gegen die Kapitalertragsteueranmeldung durch das sein Depot führende Kreditinstitut

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rechtmäßigkeit einer Kapitalertragsteueranmeldung; Anfechtungsrecht gegen die Steueranmeldung nach § 73e Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) eines Vergütungsgläubigers als Drittbetroffenen; Vereinbarkeit des § 18a Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile (AuslInvestmG) mit höherrangigem Recht; Kapitalertragsteueranmeldung 2/2002

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsklage gegen Kapitalertragsteueranmeldung durch Bank

Besprechungen u.ä.

  • capital.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Steuerstreit ist die Bank der falsche Adressat!

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2008, 1041



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • BFH, 08.04.2009 - I B 78/08  

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei "klärbarer Rechtsfrage"

    Eine solche Berechtigung besteht allerdings, um eine Haftungsinanspruchnahme des Zahlungsschuldners zu vermeiden, auch dann, wenn die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist (s. parallel auch § 73e Satz 5 EStDV; der Senat verweist insoweit auf das --auch vom Kläger erörterte-- rechtskräftige Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. Januar 2008 10 K 391/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1041, m.w.N.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht