Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers unterliegen dem Regelsteuersatz - keine mit einer Theateraufführung vergleichbare Darstellung
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers unterliegen dem Regelsteuersatz - keine mit einer Theateraufführung vergleichbare Darstellung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rmäßigter Umsatzsteuersatz für Stadtführungen in historischem Kostüm
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Umsätze aus einer selbstständigen Tätigkeit für Erlebnisführungen durch eine Stadt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit nach dem Umsatzsteuerrecht
Kurzfassungen/Presse (5)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Braunschweiger Erlebnisführer muss seine Einnahmen mit 19 % versteuern
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Teure Erlebnisführung
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Stadtführung: 19% Umsatzsteuer auch bei Erlebnisführung
- steuertipps.de (Kurzinformation)
Stadtführung: 19% Umsatzsteuer auch bei Erlebnisführung
- lto.de (Kurzinformation)
"Erlebnis-Stadtführung" unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08
Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%
Überträgt man diese Kunstbegriffe auf die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (so auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 17. Juni 2009 5 K 232/08, zitiert nach juris), so ist die Klägerin als ausübende Künstlerin tätig geworden.
