Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 29.10.2009 - 6 K 21/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
(Körperschaftsteuerliche Organschaft - Abschlusszeitpunkt und Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrages - Mündlicher Vertragsschluss nicht ausreichend - Rückwirkendes Inkraftsetzen des § 14 Abs. 1 Satz 2 KStG verfassungsgemäß)
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Körperschaftsteuerliche Organschaft - Abschlusszeitpunkt und Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrages - Mündlicher Vertragsschluss nicht ausreichend - Rückwirkendes Inkraftsetzen des § 14 Abs. 1 Satz 2 KStG verfassungsgemäß
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Gewinnabführungsvertrages
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wirksamkeitsvoraussetzungen und Zeitpunkt des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV); Wirksamwerden eines Ergebnisabführungsvertrags mit der Eintragung in das Handelsregister; Schriftformerfordernis eines Ergebnisabführungsvertrags; Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Inkraftsetzen der Neuregelungen des § 14 Abs. 1 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG); Körperschaftsteuer 2002; Gewerbesteuermessbetrag 2002
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2010, 259
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 08.04.2010 - 6 K 417/09
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 9 Nr. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 2 …
Das Urteil des erkennenden Senats vom 29.10.2009 (Az. 6 K 21/09, EFG 2010, 259) enthalte keine Begründung dafür, welche nachteiligen Folgen der Ankündigungseffekt zu Lasten des gemeinen Wohls habe.
