Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 1144/03   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Rückabwicklung fehlgeschlagener Anschaffungsgeschäfte steht Annahme privater Einkünfteerzielungsabsicht entgegen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04  

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der überwiegenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum erfüllt die bloße Rückgewähr eines Wirtschaftsgutes im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des ursprünglichen Ankaufsvertrages durch Rücktritt, Wandlung oder Anfechtung nicht den Tatbestand des § 23 EStG (Spekulationsgewinn) (FG RhPf DStRE 2005, 156 f unter Hinweis auf BFH BStBl II 1993, 897 zu § 16 Abs. 1 und 2 EStG und BFH BStBl II 1983, 315 zu § 7b EStG; Fischer FR 2000, 393, 394; Kube in Kirchhof EStG 5. Aufl. § 23 Rn. 17; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 23 [Stand November 2002] Rn. 57; Schmidt/Weber-Grellet aaO § 23 Rn. 48).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 16/05  

    Anrechnung von Steuervorteilen als Vorteil im Rahmen des Schadensersatzes

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der überwiegenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum erfüllt die bloße Rückgewähr eines Wirtschaftsgutes im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des ursprünglichen Ankaufsvertrages durch Rücktritt, Wandlung oder Anfechtung nicht den Tatbestand des § 23 EStG (Spekulationsgewinn) (FG RhPf DStRE 2005, 156 f unter Hinweis auf BFH BStBl. II 1993, 897 zu § 16 Abs. 1 und 2 EStG und BFH BStBl. II 1983, 315 zu § 7b EStG; Fischer FR 2000, 393, 394; Kube in Kirchhof EStG 5. Aufl. § 23 Rn. 17; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 23 [Stand November 2002] Rn. 57; Schmidt/Weber-Grellet aaO § 23 Rn. 48).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 23 U 203/05  

    Anlageberatungsvertrag: Beratungsfehler wegen unterlassenen Hinweises bzgl. der

    Hier wurde für einen ähnlichen Fall die Annahme eines - steuerpflichtigen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) - privaten Veräußerungsgeschäfts verneint und insofern eine Steuerpflicht abgelehnt (BFH a.a.O. in Bestätigung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 2. September 2004, 4 K 1144/03, DStRE 2005, 156).
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