Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02   

Volltextveröffentlichungen

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    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des GmbH-Gesellschafters

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2004, 255



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Wird zitiert von ... (5)  

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 3 K 2171/08  

    Nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG

    Dies ist bei der Inanspruchnahme des Dritten der Fall, wenn der Dritte gegen den Steuerpflichtigen einen Rechtsanspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen hat; denn die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz mindert die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 2003 - 5 K 1065/02, EFG 2004, 255).

    Dazu rechnet auch die Eingehung von Verbindlichkeiten, insbesondere auch das Bestellen dinglicher Lasten, also etwa die Bestellung einer -Sicherungs- Grundschuld wie im Streitfall (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 2003 - 5 K 1065/02, a.a.O.) .

    Formvorschriften für den Abschluss eines Auftragsvertrags bestehen nach den §§ 662 ff. BGB nicht (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 2003 - 5 K 1065/02, a.a.O.).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH mindert bereits die Verpflichtung -nicht erst die Geltendmachung- zum Aufwendungsersatz die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 2003 - 5 K 1065/02, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 1509/10  

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den nachträglichen

    Mit rechtskräftigem Senatsurteil vom 10. November 2003 in dem Verfahren 5 K 1065/02 gab der Senat der Klage der Kläger gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1995 statt und stellte den verbleibenden Verlust zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1995 auf 232.948,- DM fest.

    Zudem verzichtete der Kläger als Bürge auf die Einrede nach § 770 BGB, auf die Vorausklage nach § 771 BGB und auf die Rechte aus § 776 BGB (vgl. 5 K 1065/02, Bl.43).

    Das Gericht hat die Finanzgerichtsakten 5 K 1065/02, 5 K 1066/02 und 5 K 1069/02 sowie die Konkursakte N .../95 beim Amtsgericht A beigezogen.

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus den rechtskräftigen Feststellungen des Senatsurteils vom 10. November 2003 in dem Verfahren 5 K 1065/02.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04  

    Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen

    Insoweit gelte § 1143 BGB im Verhältnis des Grundeigentümers zum Bürgen entsprechend (Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 10. November 2003, 5 K 1065/02, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 132).
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