Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere Wiederaufnahme der Prüfung durch die Finazbehörde als neue Prüfung mit erneuter Hemmungswirkung; Verhinderung der Ablaufhemmung durch den Beginn einer "pro-forma-Prüfung" vor Ablauf der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 4 S. 2 Abgabenordnung (AO); Hemmung des Fristablaufs bei Ungeeignetheit der bis zur Unterbrechung entfalteten Prüfungstätigkeit der Finanzbehörde; Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gemäß § 122 Abs. 1 S. 3 AO gegenüber einem Vertreter mit Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht; Verwertungsverbot bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht des Außenprüfers über ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren gemäß § 393 Abs. 1 AO; Verhältnis der Zuständigkeiten der Außenprüfung gemäß § 193 AO und der Steuerfahndung gemäß § 208 AO; Erhöhtes Abschreibungsvolumen zum Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Aufwendungen für Baumaßnahmen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2008, 680



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08  

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Da es nach allem für eine Besteuerung der stillen Reserven im Streitjahr nach nationalem Recht an einer Rechtsgrundlage fehlt, kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, ob die Sofortbesteuerung bei einer Betriebsverlegung nach Belgien gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. C-340, 1) verstoßen würde (so neben dem FG auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680 - nachfolgend Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 28/08 - Schaumburg in Gocke/ Gosch/ Lang, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 411, 427 ff.; Ditz in Wassermeyer/ Andresen/ Ditz, a. a. O., Rz 4.89; Reiß in Kirchhof, a. a. O., § 16 Rz 315; Körner, Internationales Steuerrecht 2004, 424, 429; Spengel/ Braunagel, StuW 2006, 34, 41 f.; Schnitger, Betriebs-Berater 2004, 804, 811 f.; a. A. Mitschke, FR 2008, 1144, 1145 und FR 2009, 326).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08  

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Sein Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680 abgedruckt.
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09  

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Denn die Klägerin bezieht sich in dem Schriftsatz ausdrücklich auf Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 18. März 2008 1 K 4110/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 259) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680), die beide in der Sofortbesteuerung des Aufgabegewinns beim Wegzug von Einzelunternehmern in das Ausland nach der Theorie der finalen Betriebsaufgabe (aufgegeben durch Senatsurteile vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83, und I R 28/08, BFH/ NV 2010, 432) einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht gesehen haben.
  • FG Köln, 16.11.2011 - 10 V 2336/11  

    Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte,

    Das FG Rheinland-Pfalz hat den Betriebsstättenerlass unter Bezugnahme auf weite Teile des Schrifttums insoweit als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) angesehen, als die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte im EU-Ausland zu einer Besteuerung der stillen Reserven führt, während dies bei reinen Inlandssachverhalten nicht geschieht (Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680 m. w. N.).
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