Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 17 EStG : Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung - Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und stille Beteiligung) als nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich des Begehrens der Nichtanwendung des Halbabzugsverbots; Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung einer Anfechtungsklage nach Ablauf der Klagefrist; Vorliegen eigenkapitalersetzender Finanzierungsmaßnahmen zugunsten einer Aktiengesellschaft; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Krise einer Gesellschaft außer bei Insolvenzreife; Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft als zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehörend

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2008, 1602



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08  

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Das Finanzgericht (FG) entschied, dass keine nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG vorlägen und die nur hälftige Berücksichtigung der Auflösungsverluste der Klägerin nach dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) verfassungsgemäß sei (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1602).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09  

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Hiergegen richtet sich die Revision des FA, mit der sich dieses weitgehend den Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 23. Juli 2008 2 K 2628/06 (EFG 2008, 1602) anschließt.
  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06  

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG;

    Der Gesetzgeber bewegt sich zulässigerweise innerhalb des ihm zustehenden Ermessensspielraums (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2008 2 K 2628/06, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1602; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010 2 K 2190/07, EFG 2010, 1589; Sächsisches FG, Urteil vom 08.07.2010 2 K 1052/06, Jurisdatei (jeweils anhängig); i.E. FG München, Urteil vom 23.06.2010 1 K 2271/07, Jurisdatei).

    Auch aus der Systematik des Einkommensteuergesetzes lässt sich kein Anspruch des betroffenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft herleiten, Veräußerungsverluste i.S.d. § 17 EStG uneingeschränkt abziehen zu können (FG Köln, Urteil vom 25.06.2009 10 K 456/06, EFG 2009, 1744; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2008, a.a.O.).

mehr
  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07  

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Die Erstreckung des Halbeinkünfteverfahrens auch auf Veräußerungserlöse und damit einhergehend die nur hälftige Berücksichtigung damit zusammenhängender Aufwendungen rechtfertigt sich vor diesem Hintergrund aus der Grundentscheidung des Gesetzgebers, Gewinne aus Anteilsveräußerungen im Rahmen einer typisierenden Betrachtung in gleicher Weise wie Gewinnausschüttungen zu besteuern (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2008 2 K 2682/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1602; FG Köln, Urteil vom 25.06.2009 10 K 456/06, EFG 2009, 1744).
  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07  

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Insoweit wird auf die Begründung des FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23.07.2008 (2 K 2628/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1602 betreffend einen Aufgabeverlust; Vorinstanz BFH IX R 42/08) verwiesen.
  • FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05  

    Veräußerungsverlust hindert nicht Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

    Die Erstreckung des Halbeinkünfteverfahrens auch auf Veräußerungserlöse und damit einhergehend die nur hälftige Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Aufwendungen rechtfertigt sich vor diesem Hintergrund aus der Grundentscheidung des Gesetzgebers, Gewinne aus Anteilsveräußerungen im Rahmen einer typisierenden Betrachtung in gleicher Weise wie Gewinnausschüttungen zu besteuern (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 23.07.2008, 2 K 2628/06, EFG 2008, 1602; des FG Düsseldorf vom 9.7.2010 1 K 337/07 E, EFG 2010, 1676).
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