Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07 |
Volltextveröffentlichungen
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Zu den Voraussetzungen einer Einsatzwechseltätigkeit bei einem Forstwirt (Waldarbeiter)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 4 K 2174/07
- BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2009, 1291
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Das Finanzgericht (FG) wies nach erfolglosem Einspruchsverfahren die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1291 veröffentlichten Gründen ab.Die Kläger beantragen sinngemäß, die Vorentscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2008 4 K 2174/07 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 14. August 2007 aufzuheben und den streitigen Einkommensteuerbescheid vom 13. Dezember 2006 dahingehend abzuändern, dass über die berücksichtigten Werbungskosten in Höhe von 569 EUR hinaus weitere Werbungskosten in Höhe von 1.901 EUR berücksichtigt werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 3 K 2284/08
Beschränkung derVerpflegungspauschalen bei einer Beschäftigung an derselben …
Hier nimmt die Rechtsprechung das Vorliegen derselben Tätigkeitsstätte an (…vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237; zum Hafenleiharbeiter vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.02.2008 4 K 1/07, EFG 2009, 242, Rev. Az. des BFH VI R 35/08; zur Tätigkeit eines Forstwirts in einem zusammenhängenden Waldgebiet vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2008 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291, Rev., Az. des BFH VI R 20/09; zum Einsatz eines Fahrers in einem Bergwerk unter Tage vgl. BFH-Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06). - FG München, 03.12.2009 - 11 K 1111/06
Keine Einsatzwechseltätigkeit bei langjähriger Tätigkeit am Betriebssitz des …
In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Kläger durchgängig seit Jahren am selben Tätigkeitsort und bei derselben Firma beschäftigt ist, und deshalb nicht gezwungen ist, sich ständig über eine ihm unbekannte Verpflegungssituation zu informieren, ist die Zuerkennung eines pauschalierten Verpflegungsmehraufwandes nicht gerechtfertigt (dazu auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Oktober 2008 4 K 2174/07, EFG 2009, 1291).
