Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 1 K 1623/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge - Tätigkeitsvergütungen an Gesellschafter einer GbR - Kürzung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG bei PersonengesellschaftenBemessung einer pauschalen Wertberichtigung auf Forderungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 1 K 1623/02
- BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2006, 185
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02
Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von …
Dieser Beurteilung, nach der u.a. Überentnahmen eines Gesellschafters durch Unterentnahmen seines Mitgesellschafters ausgeglichen werden, haben sich sowohl die Finanzgerichte als auch Teile der Literatur im Wesentlichen mit dem Hinweis darauf angeschlossen, dass § 4 Abs. 4a EStG 1999 den Gewinn der Mitunternehmerschaft korrigiere und die Personengesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur für die Art der erzielten Einkünfte, sondern auch im Hinblick auf die Gewinnermittlung als Rechtssubjekt anzuerkennen sei (vgl. --neben der Vorinstanz-- FG Münster, Urteil vom 20. Oktober 2004 10 K 5352/02 E, EFG 2005, 179, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 2004 1 K 1623/02, EFG 2006, 185, Revision VIII R 81/05; Schallmoser in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 1041, 1075; Friedemann, Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von § 4 Abs. 4a EStG, S. 102, jeweils m.w.N.). - FG Düsseldorf, 22.03.2007 - 16 K 4797/04
Hinzurechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unter Berücksichtigung eines …
Dieselbe Auffassung hat auch das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 26.5.2004 1 K 1623/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 185) vertreten.
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