Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10472
FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03 (https://dejure.org/2005,10472)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2005 - 3 K 2592/03 (https://dejure.org/2005,10472)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2005 - 3 K 2592/03 (https://dejure.org/2005,10472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 1 EStG 1997, § 70 Abs 2 EStG 1997, § 1631 Abs 1 BGB, § 1666 BGB
    Kindergeldberechtigung bei rechtswidriger Inobhutnahme durch das Jugendamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kindergeld; Anforderungen an die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes; Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mutter hat Anspruch auf Kindergeld bei rechtswidriger Unterbringung des Kindes

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Dabei bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).

    Auf formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, kommt es demgegenüber nicht entscheidend an; diese können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls als Indizien unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98 a.a.O.).

    - ) wird durch eine widerrechtliche Kindesentziehung im Inland kein auf Dauer angelegtes Obhutsverhältnis und damit keine die Kindergeldberechtigung ändernde Haushaltsaufnahme des Kindes begründet, wenn der andere Elternteil seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes umgehend geltend macht (zur Entführung eines Kindes ins Ausland vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98 a.a.O; BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).

  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 137/68

    Kinderzuschuß für Enkel - Heimerziehung - Haushaltsaufnahme - Erziehungsabsicht -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Die Haushaltsaufnahme wird grundsätzlich auch nicht dadurch beendet, dass sich ein Kind vorübergehend in einer Erziehungsanstalt oder einem Jugendheim befindet (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni 1969 4 RJ 137/68, BSGE 29, 294 und vom 18. August 1971 4 RJ 411/70, BSGE 33, 105), es sei denn, dass es sich um eine dauernde Heimunterbringung oder Fürsorgeerziehung auf Kosten Dritter handelt.
  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 411/70

    Waisenrentenanspruch - Enkelkind - Aufnahme in großelterlichen Haushalt -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Die Haushaltsaufnahme wird grundsätzlich auch nicht dadurch beendet, dass sich ein Kind vorübergehend in einer Erziehungsanstalt oder einem Jugendheim befindet (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni 1969 4 RJ 137/68, BSGE 29, 294 und vom 18. August 1971 4 RJ 411/70, BSGE 33, 105), es sei denn, dass es sich um eine dauernde Heimunterbringung oder Fürsorgeerziehung auf Kosten Dritter handelt.
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Für den Zeitraum im Anschluss an die Inobhutnahme am 17. März 2000 bis zum Beschluss des Amtsgerichts  - Familiengericht - W vom 13. November 2000 fehlt es an den Voraussetzungen für eine rechtmäßige Inobhutnahme bereits deshalb, weil nach Aktenlage nicht unverzüglich eine Entscheidung des Amtsgerichts durch das Jugendamt herbeigeführt wurde, obwohl die Klägerin mit der Inobhutnahme nicht einverstanden war (vgl. zur Gewährung von Jugendhilfe gegen den erklärten Willen des Sorgeberechtigten BVerwG-Urteil vom 21. Juni 2001 5 C 6/00, NJW 2002, 232; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2000 12 A 11123/99, FamRZ 2001, 1184).
  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Dabei bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11123/99
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Für den Zeitraum im Anschluss an die Inobhutnahme am 17. März 2000 bis zum Beschluss des Amtsgerichts  - Familiengericht - W vom 13. November 2000 fehlt es an den Voraussetzungen für eine rechtmäßige Inobhutnahme bereits deshalb, weil nach Aktenlage nicht unverzüglich eine Entscheidung des Amtsgerichts durch das Jugendamt herbeigeführt wurde, obwohl die Klägerin mit der Inobhutnahme nicht einverstanden war (vgl. zur Gewährung von Jugendhilfe gegen den erklärten Willen des Sorgeberechtigten BVerwG-Urteil vom 21. Juni 2001 5 C 6/00, NJW 2002, 232; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2000 12 A 11123/99, FamRZ 2001, 1184).
  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00

    Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    - ) wird durch eine widerrechtliche Kindesentziehung im Inland kein auf Dauer angelegtes Obhutsverhältnis und damit keine die Kindergeldberechtigung ändernde Haushaltsaufnahme des Kindes begründet, wenn der andere Elternteil seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes umgehend geltend macht (zur Entführung eines Kindes ins Ausland vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98 a.a.O; BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Demgegenüber gehört ein Kind nach Ansicht des erkennenden Senats jedenfalls dann unverändert zu dem Haushalt des Elternteils, aus dessen Haushalt heraus es im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einem Heim untergebracht wurde, wenn die Aussicht besteht, dass das Kind das Heim in einem überschaubaren Zeitraum verlassen und in die elterliche Wohnung zurückkehren wird (wie hier auch FG Köln, Urteil vom 5. Juni 2002 10 K 7322/98, EFG 2000, 1181).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    - ) wird durch eine widerrechtliche Kindesentziehung im Inland kein auf Dauer angelegtes Obhutsverhältnis und damit keine die Kindergeldberechtigung ändernde Haushaltsaufnahme des Kindes begründet, wenn der andere Elternteil seinen Rechtsanspruch auf Rückführung des Kindes umgehend geltend macht (zur Entführung eines Kindes ins Ausland vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98 a.a.O; BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2003, 1146 und vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
  • FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00

    Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 2592/03
    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. August 2004 (18 K 7715/00 Kg, EFG 2005, 124 - rkr.
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99

    Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld

  • FG Hessen, 22.06.1998 - 2 K 2916/97

    Anspruch eines Elternteils auf Kindergeld; Voraussetzungen für die Zahlung von

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

  • BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03

    NZB: Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.07.1998 - 4 K 2991/96
  • FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99

    Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten - Auswärtige Unterbringung zur

  • FG Sachsen, 23.11.2006 - 5 K 901/03

    Möglichkeit der Regelung des Kindergeldanspruchs nur für den bis dahin

    Trotz Heimeinweisung habe die Haushaltszugehörigkeit zu keinem Zeitpunkt geendet (unter Hinweis auf die Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. April 2005 Az. 3 K 2592/03 und des Finanzgerichts Köln vom 5. Juni 2002 Az. 10 K 7322/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht